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Aktenzeichen III 24/42

Datum 30.10.1942

Leitsatz Welche Ansprüche hat der Betroffene, wenn das Jugendamt von der "Ermittlungsstelle" einer Stadtgemeinde in einer Amtsvormundschaftssache eine unrichtige Auskunft erhält und infolgedessen wegen der Unterhaltsforderung eines unehelichen Kindes gegen einen anderen als den unterhaltspflichtigen Erzeuger vollstreckt? Umfaßt solche Ersatzpflicht auch den Schaden aus dem Nervenzusammenbruch der Ehefrau des Betroffenen, wenn bei ihr durch den Vollzug die Vorstellung ehelicher Untreue ihres Mannes entstanden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA140129

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