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Aktenzeichen II 57/42

Datum 31.10.1942

Leitsatz 1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem sogenannten "Bayer-Kreuz" und einem Warenzeichen, das in seinem in die Augen fallenden Teile zwar ebenfalls aus einem von einem Kreis umgebenen, in Kreuzform geschriebenen Worte besteht, dessen Wortteil aber keine Ähnlichkeit mit dem Namen "Bayer" aufweist. 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Warenzeichen auch gegenüber einem mit ihm nicht verwechselbaren Zeichen wettbewerbsrechtlich geschützt sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA150137

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