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Aktenzeichen II 73/42

Datum 02.11.1942

Leitsatz 1. Ist § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.? 2. Sind §§ 30 und 31 der Vertragshilfeverordnung vom 30. November 1939 auf die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nach § 377 HGB. unmittelbar oder entsprechend anzuwenden? 3. Kann der Käufer der Berufung des Verkäufers auf die Verspätung der Mängelrüge den Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensetzen, wenn er infolge seiner Einberufung zum Wehrdienste seine geschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen konnte und infolge der Kriegsverhältnisse mit einer unzureichenden oder unzuverlässigen Vertretung vorliebnehmen mußte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA160155

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