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Aktenzeichen VI 103/42
Datum 03.11.1942
Leitsatz Ist ein Kraftwagenführer, der nur seinen Wagen zu pflegen, zu bedienen und mit ihm Personen oder Sachen zu befördern hat, Aufsichtsperson im Sinne des § 899 RVO.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA170159
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