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Aktenzeichen V 66/42

Datum 23.11.1942

Leitsatz Ist bei der Umstellung einer auf Danziger Gulden lautenden Forderung in Reichsmark der höhere Umrechnungssatz von 70 Rpf. für einen Gulden, soweit seine Anwendung von der Inländereigenschaft des Gläubigers abhängt, auch dann maßgebend, wenn der Vorteil daraus nicht dem inländischen Gläubiger, sondern nur ausländischen Berechtigten zugute kommen würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA1B0177

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