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Aktenzeichen I 144/41

Datum 01.12.1942

Leitsatz Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt oder läuft die Frist von der ursprünglichen Zustellung des Urteils ab?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA1D0186

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