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Aktenzeichen I 144/41
Datum 01.12.1942
Leitsatz Wird durch die Berichtigung eines Urteils nach § 419 ÖstZPO. eine neue Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt oder läuft die Frist von der ursprünglichen Zustellung des Urteils ab?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA1D0186
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