zurück

Aktenzeichen IV 179/42

Datum 02.12.1942

Leitsatz 1. Kann die sachlich nicht gerechtfertigte Weigerung einer Ehefrau, ein zweites Kind zu empfangen und zu gebären, deshalb als entschuldigt gelten, weil sie wegen der Schwierigkeiten bei der Geburt des ersten Kindes für ihre Gesundheit und ihr Leben fürchtet? 2. Kann etwa der aus der Besorgnis der Fran abzuleitende Schuldmilderungsgrund es rechtfertigen, die Weigerung nicht als schwere, sondern nur als leichtere Eheverfehlung zu werten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA1F0193

Download PDF

zurück