Aktenzeichen VIII 96/42
Datum 12.12.1942
Leitsatz 1. Sind auf das Vorkaufsrecht des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens gemäß § 4 des Reichssiedlungsgesetzes im österreichischen Rechtsgebiete die Vorschriften der §§ 505 flg. BGB. oder die Vorschriften der §§ 1072 flg. ABGB. anwendbar? 2. Ist die Frage, ob im Sinne des § 1 des Reichssiedlungsgesetzes das Grundstück zu Siedlungszwecken geeignet ist oder ob die Voraussetzungen für eine Anliegersiedlung vorliegen, durch die Gerichte nachzuprüfen? 3. Kann von der Regel des § 505 Abs. 2 BGB., daß mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bedingungen zustande kommt, die der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat, durch Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten abgewichen werden? Kann eine solche abweichende Vereinbarung auch noch beim Eintritte des Vorkaufsfalles getroffen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA220208
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