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Aktenzeichen VII (VIII) 136/42

Datum 06.01.1943

Leitsatz 1. Hat der im Unterhaltsprozeß verurteilte uneheliche Vater ein berechtigtes Interesse (Rechtsschutzinteresse) an der Erhebung der verneinenden Abstammungsklage? 2. Darf die erbbiologische Begutachtung von vornherein als aussichtslos bezeichnet werden, wenn Anhaltspunkte für einen Mehrverkehr der Kindesmutter vorliegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA2A0255

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