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Aktenzeichen V (VI) 90/42

Datum 12.01.1943

Leitsatz 1. Hindert die Verjährung des Schadensersatzanspruchs, der über den im Konkurse des Schuldners angemeldeten Anspruch hinausgeht, den Gläubiger, wenn ihm im Feststellungsstreit nur ein Teilschaden zugebilligt wird, seine Behauptung dahin zu erweitern, daß sein Schaden ein Mehrfaches des angemeldeten Anspruchs betrage, und den angemeldeten Anspruch in voller Höhe aufrechtzuerhalten? 2. Wie ist eine gesetzliche Haftpflichtrente, deren Dauer davon abhängt, daß der Verletzte die Fälligkeit der Hebungen erlebt, im Konkurse des Schuldners geltend zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA2E0276

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