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Aktenzeichen VII 104/42

Datum 15.01.1943

Leitsatz 1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein anderer sei befugt, ihn zu vertreten? 2. Kann über den Klageanspruch ein Grundurteil ergehen, ohne daß über die Aufrechnung des Beklagten und seine Behauptung, der Kläger habe die Klageforderung abgetreten, entschieden wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA2F0281

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