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Aktenzeichen III 78/41

Datum 30.10.1942

Leitsatz 1. Haftet für Amtspflichtverletzungen der Mitglieder der Rechtsanwaltsehrengerichte die Reichs-Rechtsanwaltskammer oder das Reich? 2. Inwieweit sind im Verfahren nach der Reichs-Rechtsanwaltsordnung über das Vertretungsverbot die Feststellungen im vorausgegangenen Verfahren über den Ausschluß des Anwalts nachzuprüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA390333

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