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Aktenzeichen V (VI) 139/42

Datum 26.01.1943

Leitsatz 1. Zwingt die Nichtbeachtung der §§ 654, 671 ZPO. in jedem Falle zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung? 2. Ist für die Frage, ob der zu Entmündigende seine Angelegenheiten zu besorgen vermag, auch sein Verhalten gegenüber den Volksgenossen und der Volksgemeinschaft von wesentlicher Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA3A0341

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