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Aktenzeichen II 94/42

Datum 04.02.1943

Leitsatz 1. Kann in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Sonderrecht dahin geschaffen werden, daß Söhne von Gesellschafter-Geschäftsführern befugt sind, unter gewissen Voraussetzungen Nachfolger ihres Vaters im Geschäftsführeramte zu werden? Kann dies auch in der Weise geschehen, daß die Gesellschafterversammlung über das Vorliegen jener Voraussetzungen zu entscheiden und den Berechtigten als Geschäftsführer zu bestellen hat? Wie kann sich dieser gegen eine Verletzung seines Rechts wehren? 2. Gehört der aus einem solchen Sonderrecht erwachsende Anspruch des Gesellschafters auf Bestellung zum Geschäftsführer und auf die damit verbundene Vergütung zu den Nutzungen des Geschäftsanteils, die dessen Nießbraucher zustehen? 3. Kann sich die Gesellschaft auf die Versäumung einer nachträglich beschlossenen Ausschlußfrist für die Erhebung der Anfechtungsklage berufen, wenn die beschließenden Gesellschafter wußten, daß sich der Anfechtungsberechtigte als Wehrmachtangehöriger im Felde befinde, und damit rechnen mußten, er sei durch den Wehrdienst an der Fristwahrung gehindert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA3C0358

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