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Aktenzeichen VII 44/43
Datum 31.03.1943
Leitsatz 1. Gegen wen ist nach dem 1. März 1943 im Geltungsbereiche des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs die Klage auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines unehelichen Kindes zu richten? 2. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für solche Klagen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AA410402
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