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Aktenzeichen VI 126/41

Datum 16.06.1942

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist bei einer Rauferei unter Jugendlichen, die von dem einen Teile dem anderen aufgenötigt wird, die Haftung des Angreifers für die dem Gegner zugefügten Schäden zu beurteilen? Welche Bedeutung kommt hierbei den bei der Hitlerjugend gepflegten Anschauungen über Jugendertüchtigung und der unter Jugendlichen herrschenden Neigung zu, Zwistigkeiten im Wege des Kampfes auszutragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB010001

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