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Aktenzeichen III 74/42

Datum 11.02.1943

Leitsatz 1. Welchen Inhalt hat die Befugnis des Reichsführers der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, im Verfahren gegen Ärzte nach § 8 ihrer Satzung die Entscheidungen abzuändern oder aufzuheben? 2. Gilt für solche Verfahren der Grundsatz, daß niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt werden darf? 3. In welcher Weise unterliegt die Maßregelung der Ärzte der Verjährung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB020004

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