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Aktenzeichen VI (VII) 144/42
Datum 26.03.1943
Leitsatz Was ist in § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung unter dem Ursachenereignis zu verstehen? Ist zu erfordern, daß, wenn die Schadensursache innerhalb der sachlichen Versicherungsdauer liegt, auch der verursachte Schaden und der Versicherungsfall in die Versicherungszeit fallen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB080043
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