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Aktenzeichen VI 5/43

Datum 16.04.1943

Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig für die Klage gegen eine Einfuhrfirma, die von der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse die Genehmigung zur Einfuhr belgischer Zichorie mit der Auflage erhalten hat, an der eingeführten Menge andere Einfuhrfirmen, darunter die Klägerin, in bestimmter Weise zu beteiligen, die aber entgegen einer Verständigung mit der Klägerin die für diese bestimmten Sendungen an sich genommen hat und ihre Herausgabe verweigert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB0D0075

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