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Aktenzeichen IV 170/42

Datum 21.04.1943

Leitsatz Sind die Voraussetzungen einer Namensehe im Sinne des § 1325 a BGB. schon dann gegeben, wenn die Ehe geschlossen wird, um ein zu erwartendes Kind ehelich werden zu lassen und der Frau die Stellung als Ehefrau zu geben, ohne daß es zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft kommen soll und kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB0E0079

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