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Aktenzeichen I 134/42
Datum 02.04.1943
Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist der Schaden zu verteilen, den ein Schiff erlitten hat, das in einem Binnengewässer ein auf Grund geratenes anderes Schiff abzuziehen versucht hat, wenn der Schiffer oder die Besatzung sowohl des auf Grund geratenen als auch des beschädigten Schiffes den Schaden schuldhaft verursacht haben? 2. Was ist unter einem Manöver des Schiffes im Sinne von § 738 HGB. zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB120097
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