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Aktenzeichen V (VI) 181/42
Datum 16.04.1943
Leitsatz Liegt höhere Gewalt vor, wenn Bahngleise unmittelbar am Ufer eines Baches entlang verlegt sind, der häufig Hochwasser führt, und infolge Wolkenbruchs und Hochwassers der Bahndamm abrutscht, ein Schienenbruch eintritt und ein Zug in den Bach stürzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB140104
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