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Aktenzeichen II 38/43
Datum 08.07.1943
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt ein zur Begründung des Verwirkungseinwands ausreichender Besitzstand vor, wenn es sich bei der rechtsverletzenden Bezeichnung um ein für den Verletzer eingetragenes Warenzeichen handelt? 2. Stehen einer Berufung auf Verwirkung allgemeine Belange entgegen, wenn die Gefahr einer Irreführung des Verkehrs nur in der Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen begründet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB200159
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