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Aktenzeichen VII 96/43

Datum 14.07.1943

Leitsatz Können Klagen ehelicher Kinder auf Feststellung ihrer blutmäßigen Abstammung nach dem 1. März 1943 als Klagen wegen Bestreitung der Ehelichkeit auch dann fortgesetzt werden, wenn dem Kinde nach § 159 ABGB. a. F. kein Klagerecht zustand?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB210165

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