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Aktenzeichen III 85/42

Datum 24.05.1943

Leitsatz 1. Sind Leistungen aus der Sozialversicherung als anderweitiger Ersatz im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. anzusehen? 2. Kann der Versicherungsträger nach § 1542 RVO. aus dem nicht von ihm gedeckten Schaden des Verletzten Ersatz seiner Aufwendungen vom Schädiger verlangen? 3. Muß die Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs auf eine Rente (§ 842 BGB.) deren Zeitdauer festlegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB230173

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