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Aktenzeichen VI 27/43
Datum 13.08.1943
Leitsatz Kann eine Vereinbarung, worin sich ein Miterbe wegen eines den alleinigen Gegenstand des ungeteilten Nachlasses bildenden Grundstücks gegen Entgelt schuldrechtlichen Verpflichtungen unterwirft, die dem Vertragsgegner die restlose, zeitlich unbeschränkte Wahrnehmung der Miterbenrechte für eigene Rechnung gewährleisten sollen, als ein das Vorkaufsrecht der anderen Miterben auslösender Verkauf des Erbanteils angesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB250185
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