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Aktenzeichen III 19/43
Datum 24.05.1943
Leitsatz Tritt der Forderungsübergang nach § 139 DBG. auch dann ein, wenn Versorgungsbezüge an die Witwe oder die Kinder eines Beamten gezahlt werden, denen nach § 101 Abs. 2 Satz 3 DBG. Witwen- oder Waisengeld bewilligt werden "kann"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB260193
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