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Aktenzeichen III 132/42

Datum 31.05.1943

Leitsatz Bietet ein Versicherungsvertrag trotz seiner Bestimmung, daß kein Anspruch gegen den Versicherer bestehe, wenn der Versicherte aus dem schädigenden Ereignis einen Ersatzanspruch gegen einen Dritten habe, für den Geschädigten eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB270198

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