zurück
Aktenzeichen V (VI) 171/42
Datum 21.04.1943
Leitsatz 1. Zum Vorfahrtrecht auf Straßen gleicher Ordnung. 2. Ist § 17 KFG. anwendbar, wenn der Insasse eines Behördenwagens, der bei einem Zusammenstoß verletzt wird, Schadensersatzansprüche nur gegen den Führer des anderen Wagens, nicht auch gegen seine Behörde hat, diese ihm vielmehr lediglich zu Fürsorgeleistungen auf Grund besonderer Gesetze verpflichtet ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB2A0209
zurück