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Aktenzeichen III 16/43

Datum 10.06.1943

Leitsatz 1. Kann derjenige, der durch verkehrswidriges Verhalten auf der Reichsautobahn schuldhaft einen Unfall verursacht hat, Ausgleichung wegen seiner Ersatzleistung an den Verletzten von dem Unternehmen Reichsautobahnen mit der Begründung verlangen, auch dessen Bedienstete hätten durch schuldhaft pflichtwidriges Verhalten zur Entstehung des Unfalls beigetragen? 2. Nach welchen Rechtsgrundsätzen sind die Bediensteten des Unternehmens Reichsautobahnen verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer gegen die Gefahr des Auffahrens auf ein betriebsunfähig liegengebliebenes Kraftfahrzeug zu schützen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB2E0257

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