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Aktenzeichen VI 67/43

Datum 30.07.1943

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann nach § 4 der Dritten Vereinfachungsverordnung vom 16. Mai 1942 über die Kosten des Rechtsstreits entschieden werden? 2. Ist die Revision gegen einen über die Kosten des Rechtsstreits entscheidenden Beschluß nach § 4 der Dritten Vereinfachungsverordnung vom 16. Mai 1942 zulässig, der unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Erfordernisse ergangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB300274

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