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Aktenzeichen IV 104/43
Datum 18.08.1943
Leitsatz Ist § 50 EheG. nur dann anzuwenden, wenn die Ehe ohne die Geistesstörung des beklagten Eheteils aus seinem Verschulden geschieden werden könnte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB330286
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