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Aktenzeichen II 26/43
Datum 31.08.1943
Leitsatz 1. Zum Erfordernis der deutlichen Unterscheidbarkeit der Firmen im Sinne des § 30 Abs. 1 HGB. 2. Wie verhält sich der zeitliche Vorrang der Eintragung einer Firma am Ort im Sinne des § 30 HGB. zum zeitlichen Vorrang des Firmengebrauchs im Sinne des § 16 UnlWG.? 3. Worauf richtet sich der aus § 30 Abs. 1, § 37 Abs. 2 HGB. herzuleitende Unterlassungs- und Löschungsanspruch?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB3B0321
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