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Aktenzeichen II 65/43
Datum 13.09.1943
Leitsatz 1. Welche Folgen ergeben sich für das Recht auf Gewinnbezug, wenn die offene Handelsgesellschaft laut Gesellschaftsvertrag nach dem Tode eines Gesellschafters mit dessen Witwe fortgesetzt wird? Haben die neben dieser kraft Gesetzes zur Erbfolge Berufenen Anspruch darauf, an den nach dem Tode des Erblassers erzielten Gesellschaftsgewinnen beteiligt zu werden? 2. Kann ein solcher Anspruch unter dem Gesichtspunkte gebotener Pflichtteilsergänzung begründet sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB3E0345
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