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Aktenzeichen II 151/42

Datum 16.09.1943

Leitsatz 1. Zur Auslegung eines Testaments zugunsten der Witwe und der Kinder. 2. Zur Auslegung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers, daß sein Sohn sein Geschäft weiterführen solle. 3. Wie ist die Rechtslage, wenn die Erben in Verkennung des Umstands, daß die Witwe zur Vorerbin und die Kinder zu Nacherben eingesetzt sind, und in der irrigen Annahme, sie seien Miterben zu gleichen Teilen geworden, das Geschäft des Erblassers gemeinsam weitergeführt haben, die so gebildete offene Handelsgesellschaft aber durch Kündigung aufgelöst ist? Können die Witwe auf Grund ihrer Vorerbenstellung oder der Sohn auf Grund seines testamentarischen Rechts, das Geschäft weiterzuführen, ein Übernahmerecht für sich in Anspruch nehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB400358

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