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Aktenzeichen III 65/43

Datum 13.09.1943

Leitsatz 1. Steht das Recht, einen Sparkassenbeamten aus seinem Dienstverhältnis auf Ersatz des Schadens in Anspruch zu nehmen, den er der Sparkasse durch schuldhafte Verletzung seiner Dienstpflichten zugefügt hat, dem Gewährverband oder der Sparkasse zu? Worauf geht der Anspruch des Gewährverbandes gegen den Sparkassenbeamten? 2. Kann sich der Leiter der Sparkasse, der im Widerspruch zu ihrer Satzung und dem Beschlusse des Vorstandes Gelder der Sparkasse an einen Darlehnsnehmer auszahlt, zu seiner Entlastung auf eine Anweisung des Vorsitzenden des Vorstandes zur Auszahlung berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AB440385

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