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Aktenzeichen III 85/43

Datum 04.10.1943

Leitsatz 1. Kann eine Grundstücksveräußerung, der die erforderliche behördliche Genehmigung bereits vor dem Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsverordnung vom 7. Juli 1942 wegen der Höhe des vereinbarten Entgelts versagt worden war, gemäß §§ 2, 3 dieser Verordnung aufrechterhalten werden? 2. Welche Wirkung hat die in einem Grundstückskaufvertrage vor dem Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsverordnung getroffene Vereinbarung, daß der Vertrag bei Versagung der erforderlichen Genehmigung oder bei Beanstandung des vereinbarten Entgelts hinfällig sein solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC060043

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