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Aktenzeichen IV 4/43

Datum 06.10.1943

Leitsatz Kann sich der Mieter, dem der Eigentümer eines Eigenheims dieses mietweise gegen die Zusicherung überlassen hat, binnen bestimmter Frist eine Ersatzwohnung zu stellen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist gegenüber dem Verlangen des Eigentümers nach Wiedereinräumung des Eigenheims auf den gesetzlichen Mieterschutz berufen, insbesondere geltend machen, daß es sich bei dem Vertrag um einen unzulässigen Verzicht auf den Mieterschutz handele?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC080063

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