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Aktenzeichen V 50/43
Datum 16.10.1943
Leitsatz 1. Zum Umfange der Bindung der Gerichte an die Entscheidungen der Versicherungsbehörden. 2. Haftet der landwirtschaftliche Betriebsinhaber, wenn beim Dreschen seines Getreides durch einen Lohndreschunternehmer eine der von diesem gestellten, beim Dreschen tätigen Personen infolge von Mängeln an den Sicherheitseinrichtungen der Maschine verletzt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC0D0085
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