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Aktenzeichen V 42/43
Datum 22.10.1943
Leitsatz 1. Über die Zulässigkeit des Rückgriffsanspruchs der Berufsgenossenschaft bei Freisprechung des Verpflichteten im Strafverfahren. 2. Gehört auch derjenige zu den in § 899 RVO. aufgeführten Personen, dem im Innenverhältnis von einem anderen Unternehmer ein Teil der Arbeiten zur Ausführung auf eigene Verantwortung und Rechnung übertragen worden, der aber nicht Betriebsangehöriger dieses Unternehmers ist? 3. Zur Frage, ob Eilbedürftigkeit der Arbeit von der Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften befreien kann.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC100101
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