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Aktenzeichen IV 173/43

Datum 17.11.1943

Leitsatz Wird der Zuständigkeitsmangel geheilt, wenn eine Ehescheidungsklage bei dem erst in zweiter Reihe zuständigen Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Mannes erhoben wurde, obwohl die verklagte Ehefrau sich damals noch im Sprengel des Gerichts des letzten gemeinsamen Aufenthalts aufhielt und erst während des Rechtsstreits ihren Aufenthalt in diesem Sprengel aufgab?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC1A0151

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