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Aktenzeichen I 99/43

Datum 17.12.1943

Leitsatz 1. Darf das Gericht Vorbringen, dem es nicht gefolgt ist, und Beweisanträge, denen es nicht stattgegeben hat, in der Urteilsbegründung unerwähnt lassen? 2. Setzt die Ausschließung eines neuen Vorbringens im Berufungsverfahren voraus, daß durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde? 3. Muß das Gericht mit den Parteien darüber verhandeln, ob ein Vorbringen neu ist und ob die frühere Geltendmachung zumutbar war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC220192

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