Aktenzeichen II 103/43
Datum 10.01.1944
Leitsatz 1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben eines Kommanditisten auszuüben, der als solcher in die Gesellschafterstellung des Erblassers eingetreten ist? 2. Kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung anordnen, daß sich der Erbe die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte durch den Testamentsvollstrecker gefallen lassen müsse? Ist dies auch zulässig, wenn der Testamentsvollstrecker zugleich Nacherbe des befreiten Vorerben und persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ist, dem gegenüber die Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrage besondere Überwachungsrechte haben? Müssen die übrigen Gesellschafter die Ausübung dieser Rechte durch den Testamentsvollstrecker hinnehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AC240199
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