Aktenzeichen III 132/1943
Datum 07.02.1944
Leitsatz Zur Unterscheidung von Betriebsunfall und Berufskrankheit. Eine Berufskrankheit ist eine Gesundheitsschädigung, die sich allmählich unter dem dauernden Einfluß ungesunder Begleitumstände einer beruflichen Arbeit entwickelt. Betriebsunfall ist ein zeitlich begrenztes körperlich schädigendes Ereignis, das zwar aus dem normalen Gang des Betriebes herausfällt, mit ihm aber doch in einem innerlichen Zusammenhang steht. Der Unfallcharakter geht nicht verloren, wenn sich zwischen den die Hauptursache eines Leidens bildenden einzelnen Unfällen ähnliche Umstände leichterer Art ereignen, die das Leiden mit beeinflussen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD0B0056
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