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Aktenzeichen IV B 21/1944
Datum 10.02.1944
Leitsatz Nach der SchutzVO kann auch gegen die Versäumung der Frist des § 234 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Auch Verzögerungen im Postverkehr in den luftgefährdeten Gebieten fallen unter den Begriff des Kriegsgeschehens i. S. des Art. 3 Ziff. 2.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD0C0064
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