zurück

Aktenzeichen IV B 21/1944

Datum 10.02.1944

Leitsatz Nach der SchutzVO kann auch gegen die Versäumung der Frist des § 234 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Auch Verzögerungen im Postverkehr in den luftgefährdeten Gebieten fallen unter den Begriff des Kriegsgeschehens i. S. des Art. 3 Ziff. 2.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD0C0064

Download PDF

zurück