zurück

Aktenzeichen VII B 124/1943

Datum 16.02.1944

Leitsatz Wird ein definitiv angestellter Gemeindebediensteter im Protektorat Böhmen und Mähren durch Disziplinarerkenntnis aus dem Dienste der Gemeinde entlassen, so haben die Gerichte im Falle eines Rechtsstreites nicht nur das formal einwandfreie Zustandekommen, sondern auch die materielle Richtigkeit des Disziplinarerkenntnisses im Rahmen der Einwendungen nachzuprüfen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD0D0066

Download PDF

zurück