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Aktenzeichen IV 272/1943
Datum 16.02.1944
Leitsatz Aufhebung einer Ehe wegen angeborenem Schwachsinns der Ehefrau. – Der Wehrmachtsangehörige ist allgemein der Gefahr des Rechtsverlustes enthoben, und zwar auch dann, wenn er im konkreten Falle in der Lage ist, die fristgebundene Handlung rechtzeitig vorzunehmen oder sich dazu eines Prozeßbevollmächtigten zu bedienen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD0F0074
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