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Aktenzeichen III 130/1943

Datum 17.04.1944

Leitsatz Die Wirkungen einer vorläufigen Einbehaltung im Dienststrafverfahren oder einer dienststrafweisen Gehaltskürzung erstrecken sich nicht auf die „Dienstaufwandsentschädigung“ eines hauptamtlich angestellten Kommunalbeamten. Ebensowenig wird der Anspruch auf solche durch ein Verbot der Amtsausübung beeinträchtigt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD1A0158

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