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Aktenzeichen GSE 39/1944

Datum 28.06.1944

Leitsatz §§ 477 Nr. 5, 529 Nr. 2 ÖstZPO; VO zum Schutze der Wehrmachtsangehörigen und anderer von den Kriegsverhältnissen betroffenen Personen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten v. 13. Okt. 1942 (RGBl. I S. 604). Wird das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten fortgesetzt, obwohl es unterbrochen war, weil eine Partei durch die Kriegsverhältnisse betroffen war, so ist das weitere Verfahren und das darauf ergehende Urteil im Gebiet der ZPO v. 1. Aug. 1895 nach § 577 Ziff. 5 nichtig.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD2C0252

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