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Aktenzeichen VII B 46/1944

Datum 19.07.1944

Leitsatz Wenn nicht feststeht, ob das verschwundene Testament bei Inkrafttreten des Testamentsgesetzes noch vorhanden war, so richtet sich die Frage seiner Gültigkeit nach altem Recht (z.B. § 722 ABGB), war es aber nach Inkrafttreten des Testamentsgesetzes noch vorhanden, so ist seine Gültigkeit nach § 33 Abs. 2 TestG zu beurteilen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AD330286

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